Landgericht Köln, 2007-11-08, 2 O 497/06

2 O 497/06Cantonal CourtNov 8, 2007

Full text

Landgericht Köln — 2 O 497/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-08

Aktenzeichen: 2 O 497/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:1108.2O497.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 100 % des ihm durch den Verkehrsunfall vom 03.06.2005 auf der B 257 bei B entstandenen materiellen und immateriellen Schadens zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 25 %, die Beklagte 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

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