111-4/07•Landgericht Köln, 2007-11-19, 111-4/07
Full text
Landgericht Köln — 111-4/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-19
Aktenzeichen: 111-4/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:1119.111.4.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte D wird wegen Mordes zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt.
Der Angeklagte D trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen, soweit diese Kosten auf ihn entfallen.
Der Angeklagte C wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat,
freigesprochen.
Die Staatsklasse ist verpflichtet, dem Angeklagten C für die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft Entschädigung zu gewähren.
§§ 211 Abs. 1, und Abs. 2 Var. 5, 25 Abs. 2 StGB, 2 Abs.1 StrEG
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