25 O 303/06•Landgericht Köln, 2008-03-12, 25 O 303/06
Full text
Landgericht Köln — 25 O 303/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-12
Aktenzeichen: 25 O 303/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0312.25O303.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 20.321,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Dezember 2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weiteren zukünftigen materiellen und immateriellen Schä-den zu ersetzen, welche diesem aus der Lieferung eines fehlerhaften Rollstuhls vom 21. September 2005 noch entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/5 und die Be-klagte zu 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des beizutreibenden Betrages. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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