Landgericht Köln, 2008-11-13, 104 - 57/08

104 - 57/08Cantonal CourtNov 13, 2008

Full text

Landgericht Köln — 104 - 57/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-13

Aktenzeichen: 104 - 57/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1113.104.57.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer - 1. große Jugendkammer -

Tenor

Der Angeklagte B. ist des versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung sowie der versuchten schweren räuberischen Erpressung schuldig.

Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von

3 Jahren und 6 Monaten

verhängt.

Der Angeklagte D. ist des versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung schuldig.

Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von

2 Jahren und 6 Monaten

verhängt.

Der Angeklagte I. ist des versuchten Totschlags durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung durch Unterlassen, Freiheitsberaubung und Nötigung schuldig.

Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von

1 Jahr und 9 Monaten

verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird..

Der Angeklagte G. ist des versuchten Totschlags durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung durch Unterlassen, Freiheitsberau- bung und Nötigung schuldig.

Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von

1 Jahr und 9 Monaten

verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Angeklagten tragen die durch die Nebenklage entstandenen notwendigen Auslagen des Nebenklägers einschließlich der insoweit im Revisionsverfahren ent-

standenen notwendigen Auslagen des Nebenklägers; im Übrigen wird insgesamt von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen.

Angewandte Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten B.: §§ 212 Abs. 1, 226 Abs. 1 und 2, 239 Abs. 1 und 3 Nr. 2, 240 Abs. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 b), 253; 255, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB; 1, 3, 105 ff. JGG.

Angewandte Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten D.:

§§ 212 Abs. 1, 226 Abs. 1 und 2, 239 Abs. 1 und 3 Nr. 2, 240 Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 52 StGB; 1, 3 JGG.

Angewandte Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten I.:

§§ 212 Abs. 1, 226 Abs. 1 und 2, 239 Abs. 1 und 3 Nr. 2, 240 Abs. 1, 13, 22, 23, 25 Abs. 2, 52 StGB; 1, 3 JGG.

Angewandte Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten G.:

§§ 212 Abs. 1, 226 Abs. 1 und 2, 239 Abs. 1 und 3

Nr. 2, 240 Abs. 1, 13, 22, 23, 25 Abs. 2, 52 StGB; 1, 3 JGG.

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