1 S 358/07•Landgericht Köln, 2008-12-04, 1 S 358/07
Full text
Landgericht Köln — 1 S 358/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-04
Aktenzeichen: 1 S 358/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1204.1S358.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.10.2007 – 222 C 307/07 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 484,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.02.2007 zuzüglich 8 € außergerichtlicher Mahnkosten zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewie-
sen.
- Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben zu tragen: die Beklagten als Gemeinschuldner 4/5 , der Kläger 1/5 .
Die außergerichtlichen Kosten erster Instanz der früheren Klägerin trägt diese selbst.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen, § 540 Abs. 1 Nr. 1. ZPO.
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