2 O 203/8•Landgericht Köln, 2009-01-29, 2 O 203/8
Full text
Landgericht Köln — 2 O 203/8 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-29
Aktenzeichen: 2 O 203/8
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0129.2O203.8.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 91 % und dem Beklagten zu 9 % auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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Hinsichtlich der Widerklage wird die Berufung nicht zugelassen.
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