90 O 63/08•Landgericht Köln, 2009-06-10, 90 O 63/08
Full text
Landgericht Köln — 90 O 63/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-10
Aktenzeichen: 90 O 63/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0610.90O63.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Tatbestand des Urteils der Kammer vom 27.03.2009 wird auf Antrag der Klägerin wie folgt berichtigt:
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Auf S. 2 des Originals wird im zweiten Absatz der Textteil „Wipperfurth“ durch das Wort „Wipperfürth“ ersetzt.
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Auf S. 4 des Originals wird im zweiten Absatz hinter dem Textteil „30.695,-- €“ das Wort „brutto“ eingefügt.
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Auf S. 5 des Originals wird im zweiten Absatz der Textteil „verjährt, hilfsweise greife Verwirkung“ gestrichen und durch das Wort „verwirkt“ ersetzt.
Im Übrigen werden die Tatbestandsberichtigungsanträge der Klägerin zurückgewiesen.
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