9 S 93/09•Landgericht Köln, 2009-08-05, 9 S 93/09
Full text
Landgericht Köln — 9 S 93/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-05
Aktenzeichen: 9 S 93/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0805.9S93.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth vom 09.02.2009 – 1 C 454/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.361,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2008 sowie weitere 229,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-punkten seit dem 04.12.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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