Landgericht Köln, 2010-01-19, 28 O 810/10

28 O 810/10Cantonal CourtJan 19, 2010

Full text

Landgericht Köln — 28 O 810/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-19

Aktenzeichen: 28 O 810/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0119.28O810.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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