31 O 675/09•Landgericht Köln, 2010-01-21, 31 O 675/09
Full text
Landgericht Köln — 31 O 675/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-21
Aktenzeichen: 31 O 675/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0121.31O675.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 13.11.2009 – 31 O 675/09 – wird wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Der Antragsgegner zu 2) hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
Daten von Versicherungsnehmern der Antragstellerin, nämlich
a) den zwischen dem Versicherungsnehmer und der Antragstellerin abge-schlossenen Tarif,
b) die Versicherungsscheinnummer,
c) den Tarifbeitrag,
d) den Vertragsbeginn,
an Dritte weiterzugeben.
Die Gerichtskosten trägt die Antragstellerin zu 25 % und der Antragsgegner zu 2) zu 75 %. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin trägt diese selbst zu 30 % und der Antragsgegner zu 2) zu 70 %. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 1) trägt die Antragstellerin. Die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu 2) trägt dieser selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.