23 O 56/07•Landgericht Köln, 2010-02-03, 23 O 56/07
Full text
Landgericht Köln — 23 O 56/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-03
Aktenzeichen: 23 O 56/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0203.23O56.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.684,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2007 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 12 %, die Beklagte zu 88 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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