Landgericht Köln, 2010-02-11, 24 O 111/09

24 O 111/09Cantonal CourtFeb 11, 2010

Full text

Landgericht Köln — 24 O 111/09 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-11

Aktenzeichen: 24 O 111/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0211.24O111.09.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte ist dem Grunde nach verpflichtet, dem Kläger eine Entschädigung aus der Sportboot-Kasko-Versicherung wegen des Vorfalls vom 28.04.2007 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von Euro 72.500,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2008 zu zahlen.

  3. In Höhe von Euro 5.850,00 wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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