29 O 112/09•Landgericht Köln, 2010-03-25, 29 O 112/09
Full text
Landgericht Köln — 29 O 112/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-25
Aktenzeichen: 29 O 112/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0325.29O112.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 9.619,66 nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2009 abzüglich am 02.07.2009 gezahlter EUR 9.000,00 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 25 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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