13 S 249/09•Landgericht Köln, 2010-05-12, 13 S 249/09
Full text
Landgericht Köln — 13 S 249/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-12
Aktenzeichen: 13 S 249/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0512.13S249.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 7.9.2009 – Az.: 23 C 146/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 741,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.4.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
- Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 47 % und die Beklagte zu 53%.
Die Kosten des Rechtstreits in zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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