13 S 276/09•Landgericht Köln, 2010-05-12, 13 S 276/09
Full text
Landgericht Köln — 13 S 276/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-12
Aktenzeichen: 13 S 276/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0512.13S276.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 1.10.2009 – Az.: 108 C 145/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.479,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 834,29 € seit dem 2.7.2009 und aus 645,53 € seit dem 7.8.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
- Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 55% und die Beklagte zu 45 %.
Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz werden ge-geneinander aufgehoben.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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