Landgericht Köln, 2010-10-27, 30 O 98/10

30 O 98/10Cantonal CourtOct 27, 2010

Full text

Landgericht Köln — 30 O 98/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-27

Aktenzeichen: 30 O 98/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1027.30O98.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Die Gerichtskosten tragen die Beklagte zu 1) zu 14,2 % und der Kläger zu 85,8 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) trägt der Kläger. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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