Landgericht Köln, 2010-10-28, 83 O 23/10

83 O 23/10Cantonal CourtOct 28, 2010

Full text

Landgericht Köln — 83 O 23/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-28

Aktenzeichen: 83 O 23/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1028.83O23.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt,

 an die Klägerin 69.977,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2009

zu zahlen,

 die Klägerin von Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte

Dr. D , N & Partner, S-Straße,

####1 L, in Höhe von 1.580,-- EUR nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.1.2010

freizustellen,

 an die Klägerin die Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunde der

Westerwald Bank e.G. zum Bauvorhaben Z-Krankenhaus,

Teilersatzneubau II. BA Ärztehaus, Gewerk Metallbauarbeiten, Fenster und Fassaden, Auftragsnummer RKO 52.13/E – 05. lautend

über einen Betrag in Höhe von 71.235,13 EUR herauszugeben.

Ferner wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Herausgabe der

Vertragserfüllungsbürgschaft seit dem 27.1.2010 in Verzug befindet und

verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche hieraus entstehenden Schäden zu

ersetzen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 10 % und der

Beklagten zu 90 % auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils zu

vollstreckenden Beträge vorläufig vollstreckbar.

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