103 KLs 21/10•Landgericht Köln, 2010-11-02, 103 KLs 21/10
Full text
Landgericht Köln — 103 KLs 21/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-02
Aktenzeichen: 103 KLs 21/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1102.103KLS21.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte W. wird wegen schweren Raubes und wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren und neun Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte T. wird wegen schweren Raubes in drei Fällen, in zwei Fällen in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung und in einem Fall zudem in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, sowie wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Einheitsjugendstrafe von
zwei Jahren und neun Monaten
verurteilt.
Hinsichtlich des Angeklagten T. wird davon abgesehen, ihm Kosten und Auslagen aufzuerlegen. Im Übrigen trägt der Angeklagte W. die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten W.:
§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 b), Abs. 3, 253 Abs. 1, 255, 25 Abs. 2, 27 Abs. 1, 53, 54 Abs. 1 und 2 StGB
Angewendete Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten T.:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 b), Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, 253 Abs. 1, 255, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB; §§ 1, 3, 17 Abs. 2, 31, 105 Abs. 1 JGG
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.