30 O 294/09•Landgericht Köln, 2010-11-23, 30 O 294/09
Full text
Landgericht Köln — 30 O 294/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-23
Aktenzeichen: 30 O 294/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1123.30O294.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger
20.111,04 EUR nebst jährlicher Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 10.055,52 EUR seit dem 04.07.2009 und aus weiteren 10.055,52 EUR seit dem 04.08.2009 zu zahlen;
weitere 1.635,-- EUR nebst jährlicher Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2009 zu zahlen;
weitere 10.055,52 EUR nebst jährlicher Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.2009 zu zahlen;
weitere 1.635,-- EUR nebst jährlicher Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.08.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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