25 O 282/10•Landgericht Köln, 2010-12-02, 25 O 282/10
Full text
Landgericht Köln — 25 O 282/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-02
Aktenzeichen: 25 O 282/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1202.25O282.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.267,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 322,00 € seit dem 2.3.2010, aus 777,87 € seit dem 31.05.2010, aus 131,00 € seit dem 10.5.2010, aus 258,00 € seit dem 21.2.2010, aus 340,00 € seit dem 5.5.2010, aus 218,48 € seit dem 18.7.2010, aus 1.122,06 € seit dem 17.6.2009, aus 343,90 € seit dem 3.9.2009, aus 68,50 € seit dem 14.10.2009, aus 720,72 € seit dem 18.2.2010, aus 964,57 € seit dem 28.2.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 83 % und die Klägerin zu 17 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die Beklagte vorläufig vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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