2 O 194/09•Landgericht Köln, 2011-01-13, 2 O 194/09
Full text
Landgericht Köln — 2 O 194/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-13
Aktenzeichen: 2 O 194/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0113.2O194.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Unter Abweisung der Klage im Übrigen werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 11.218,72 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2009 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 837,52 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 42 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 58 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrags leisten.
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