28 O 621/10•Landgericht Köln, 2011-02-09, 28 O 621/10
Full text
Landgericht Köln — 28 O 621/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-09
Aktenzeichen: 28 O 621/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0209.28O621.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
I. Der Beklagte wird verurteilt,
- es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, den Eindruck zu erwecken,
b) die Klägerin habe vom Blogger O und vom Journalisten T abgeschrieben;
c) die Klägerin habe dem Beklagten durch die Redaktion der B-Zeitung die Bitte ausreichten lassen, es solle den Namen der Klägerin aus dem Blogbeitrag des Beklagten „FR zieht Artikel gegen Klimarat zurück“ entfernen und nur die B-Zeitung nennen;
wie im Blogbeitrag mit dem Titel „FR zieht Artikel gegen Klimarat zurück“ in der Fassung vom 25.05.2010 im Blog WissensLogs unter der Domain „Anonym1.de“ geschehen;
- der Klägerin einen Betrag in Höhe von € 511,58 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.06.2010 zu zahlen.
II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/3 und dem Beklagten zu 2/3 auferlegt.
IV. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dies gilt für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € und für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.