Landgericht Köln, 2011-02-10, 15 O 106/10

15 O 106/10Cantonal CourtFeb 10, 2011

Full text

Landgericht Köln — 15 O 106/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-10

Aktenzeichen: 15 O 106/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0210.15O106.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass zwischen der Klägerin und der Beklagten betreffend die Geschäftsräume R-Straße in ####1 P kein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit bis zum 31.08.2015 besteht, sondern ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, welches nach § 580a Abs. 2 BGB kündbar ist.

Auf die Widerklage werden die Klägerin und die Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagte 18.033,31 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2010 zu zahlen, die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Geldbetrages vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.