20 O 22/10•Landgericht Köln, 2011-04-13, 20 O 22/10
Full text
Landgericht Köln — 20 O 22/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-13
Aktenzeichen: 20 O 22/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0413.20O22.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, EUR 7.241,22 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2009 an Herrn Q, R-Straße, 50767 Köln, zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 15 % und die Beklagte 85 %
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen sich durch Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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