87 O 169/09•Landgericht Köln, 2011-07-15, 87 O 169/09
Full text
Landgericht Köln — 87 O 169/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-15
Aktenzeichen: 87 O 169/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0715.87O169.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Tenor
Auf den Antrag der Beklagten vom 04.05.2011 wird der Tatbestand des Urteils der Kammer vom 15.04.2011 dahin berichtigt, dass auf Seite 9 des Urteils nach dem mit dem Satz „Dies wiederum hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 13.04.2010 zum Anlass genommen, die mit der Klägerin geschlossenen Verträge bezüglich der streitgegenständlichen Projekte zu kündigen und vorsorglich auch ihren Rücktritt von den Verträgen zu erklären.“ endenden dritten Absatz folgender weiterer Absatz einzufügen ist:
„Außerdem rechnet die Beklagte gemäß Schriftsatz vom 17.02.2011 hilfsweise in Höhe von insgesamt 16.000,00 € gegen die Forderung der Klägerin für das Projekt NLMK auf. Sie verlangt als Schadensersatz 500,00 € für ein TÜV-Gutachten und 15.500,00 € für eine Strömungssimulation, welche sie bei T habe vorlegen müssen, um eine seitens der Klägerin suggerierte Explosionsgefahr auszuräumen.“
Im Übrigen wird der Antrag der Beklagten auf Tatbestandsberichtigung zurückgewiesen
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