81 O 45/11•Landgericht Köln, 2011-07-21, 81 O 45/11
Full text
Landgericht Köln — 81 O 45/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-21
Aktenzeichen: 81 O 45/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0721.81O45.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
- Die Antragsgegner haben es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
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