20 O 68/09•Landgericht Köln, 2011-08-29, 20 O 68/09
Full text
Landgericht Köln — 20 O 68/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-29
Aktenzeichen: 20 O 68/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0829.20O68.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Euskirchen
vom 14.01.2009 (Aktenzeichen 08-6726987) wird in Höhe von
1.209,83 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem
04.12.2008 aufrechterhalten.
Im Übrigen wird er aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Mahnverfahrens. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 89 % und der Beklagte zu 11 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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