37 O 445/10•Landgericht Köln, 2011-09-20, 37 O 445/10
Full text
Landgericht Köln — 37 O 445/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-20
Aktenzeichen: 37 O 445/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0920.37O445.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. Zivilkammer
Tenor
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- Der Beklagte wird gesamtschuldnerisch mit den Herren T und T1 verurteilt, an die Klägerin ab November 2010 jeweils monatlich zum Ersten eines Monats einen Betrag in Höhe von 1.833,-- € bis zum Erreichen des Gesamtbetrages in Höhe von 90.467,19 € - aus der Schenkung vom 19.12.2007 bis 74.370,-- € und alsdann aus der Schenkung vom 28.02.2005 bis 16.097,19 € - zu zahlen.
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- Es wird ferner festgestellt, dass der Beklagte darüber hinaus verpflichtet ist, gesamtschuldnerisch mit den Herrn T und T1, an die Klägerin weiteren monatlichen Bedarf der Klägerin, welcher über den Betrag von 1.833,-- € hinausgeht, bis zum Erreichen des Gesamtbetrages in Höhe von 90.467,19 € - aus der Schenkung vom 19.12.2007 bis 74.370,-- € und alsdann aus der Schenkung vom 28.02.2005 bis 16.097,19 € - zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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