30 O 14/11•Landgericht Köln, 2012-01-26, 30 O 14/11
Full text
Landgericht Köln — 30 O 14/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-26
Aktenzeichen: 30 O 14/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0126.30O14.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.09.2010 Zug um Zug gegen Übertragung der T 6 % Hypothekenanleihen #####/####(###/###) im Nennwert von 20.000,00 Euro zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorprozessual aufgewandte Anwaltskosten in Höhe von 1.023,16 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der eingangs bezeichneten Hypothekenanleihen in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistungen von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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