25 O 288/08•Landgericht Köln, 2012-02-29, 25 O 288/08
Full text
Landgericht Köln — 25 O 288/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-29
Aktenzeichen: 25 O 288/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0229.25O288.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 500,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2008 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger bezüglich vorgerichtlicher Kosten in Höhe von 83,54 € gegenüber dem Rechtsanwalt T, W-Straße, 51545 Waldbröl freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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