37 O 162/11•Landgericht Köln, 2012-03-06, 37 O 162/11
Full text
Landgericht Köln — 37 O 162/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-06
Aktenzeichen: 37 O 162/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0306.37O162.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.12.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und der Streithilfe trägt der Kläger zu 25 %, die Beklagte die des Rechtsstreits zu 75 % und die Streithelferin die der Streithilfe zu 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten sowie der Streithelferin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern die Beklagte bzw. die Streithelferin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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