11 S 235/11•Landgericht Köln, 2012-04-10, 11 S 235/11
Full text
Landgericht Köln — 11 S 235/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-10
Aktenzeichen: 11 S 235/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0410.11S235.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom
20.04.2011 – 261 C 179/10 – unter Zurückweisung des weitergehenden
Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.654,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 302,60 € seit dem 02.02.2010, aus 320,92 seit dem 09.03.2010 und aus 4.030,68 € seit dem 04.02.2010 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits - erster und zweiter Instanz - tragen die Klägerin zu
4 % und die Beklagte zu 96 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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