5 O 334/11•Landgericht Köln, 2012-05-18, 5 O 334/11
Full text
Landgericht Köln — 5 O 334/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-18
Aktenzeichen: 5 O 334/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0518.5O334.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass Rechte des Beklagten am Erlös des zugunsten der Insolvenzmasse im Insolvenzverfahren über das Vermögen des C2, Amtsgericht Aachen, Az. 92 IK 43/10 eingezogenen Anteils aus der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, bestehend aus C2, C3, des Insolvenzschuldners Stefan Baumann und C4, nicht bestehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten zu 91 % und dem Kläger zu 9 % auferlegt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die jeweils andere Partei Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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