Landgericht Köln, 2012-05-31, 29 O 183/11

29 O 183/11Cantonal CourtMay 31, 2012

Full text

Landgericht Köln — 29 O 183/11 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-31

Aktenzeichen: 29 O 183/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0531.29O183.11.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.420,86 zuzüglich Zinsen in Höhe von 8%punkte über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Originalmietbürgschaftsurkunde, ausgestellt am 29.07.2005 durch die Sparkasse N zu Kontonummer #####/#### über EUR 9.000,00, an die Sparkasse N, C-Straße, ####2 N ( Bearbeitungsnummer: ###### ) herauszugeben.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere EUR 837,52 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 8 %punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.10.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR .

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