5 O 271/10•Landgericht Köln, 2012-07-02, 5 O 271/10
Full text
Landgericht Köln — 5 O 271/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-02
Aktenzeichen: 5 O 271/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0702.5O271.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 115.925,64 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 13.01.2010 sowie weitere Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 115.698,36 € für die Zeit vom 11.06.2008 bis 08.10.2009 sowie aus einem Betrag von 227,28 € für die Zeit vom 01.12.2008 bis 08.10.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 45 Prozent und die Beklagte zu 55 Prozent. Die Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin zu 45 Prozent. Im Übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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