2 O 7/11•Landgericht Köln, 2012-08-24, 2 O 7/11
Full text
Landgericht Köln — 2 O 7/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-24
Aktenzeichen: 2 O 7/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0824.2O7.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Gemäß § 320 ZPO wird der Tatbestand des Urteils vom 31.05.2012 dahingehend berichtigt, dass
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im ersten Absatz die Worte „seiner Ehefrau“ ersetzt werden durch „Frau Y“;
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im zweiten Absatz die Worte „seine Ehefrau“ ersetzt werden durch „Frau Y“;
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im zweiten Absatz die Worte „der Eheleute“ ersetzt werden durch „der Kläger und Frau Y“;
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im ersten Absatz die Worte „Diese drei“ ersetzt werden durch „Die Herren G und T2“;
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im zweiten Absatz die Worte „die Häuser“ ersetzt werden durch „Räume in den Häusern“;
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im vierten Absatz die Worte „G, T2 und G“ ersetzt werden durch „D“.
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