Landgericht Köln, 2012-08-24, 2 O 7/11

2 O 7/11Cantonal CourtAug 24, 2012

Full text

Landgericht Köln — 2 O 7/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-24

Aktenzeichen: 2 O 7/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0824.2O7.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Gemäß § 320 ZPO wird der Tatbestand des Urteils vom 31.05.2012 dahingehend berichtigt, dass

  1. im ersten Absatz die Worte „seiner Ehefrau“ ersetzt werden durch „Frau Y“;

  2. im zweiten Absatz die Worte „seine Ehefrau“ ersetzt werden durch „Frau Y“;

  3. im zweiten Absatz die Worte „der Eheleute“ ersetzt werden durch „der Kläger und Frau Y“;

  4. im ersten Absatz die Worte „Diese drei“ ersetzt werden durch „Die Herren G und T2“;

  5. im zweiten Absatz die Worte „die Häuser“ ersetzt werden durch „Räume in den Häusern“;

  6. im vierten Absatz die Worte „G, T2 und G“ ersetzt werden durch „D“.

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