Landgericht Köln, 2012-09-26, 28 O 157/12

28 O 157/12Cantonal CourtSep 26, 2012

Full text

Landgericht Köln — 28 O 157/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-26

Aktenzeichen: 28 O 157/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0926.28O157.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 16.04.2012 wird in Ziffer 1. a) bestätigt.

Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin zu 2/3 und der Antragsgegnerin zu 1/3 auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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