Landgericht Köln, 2012-09-27, 31 O 360/11

31 O 360/11Cantonal CourtSep 27, 2012

Full text

Landgericht Köln — 31 O 360/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-27

Aktenzeichen: 31 O 360/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0927.31O360.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungsgeld bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

das Telemedienangebot „Tagesschau-App“ wie in der mit diesem Urteil verbundenen Anlage K 1 enthalten zu verbreiten/verbreiten zu lassen.

  1. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen 20% und die Beklagten 80%.

  2. Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000,00 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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