31 O 360/11•Landgericht Köln, 2012-09-27, 31 O 360/11
Full text
Landgericht Köln — 31 O 360/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-27
Aktenzeichen: 31 O 360/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0927.31O360.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungsgeld bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
das Telemedienangebot „Tagesschau-App“ wie in der mit diesem Urteil verbundenen Anlage K 1 enthalten zu verbreiten/verbreiten zu lassen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen 20% und die Beklagten 80%.
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Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000,00 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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