11 S 122/12•Landgericht Köln, 2012-10-23, 11 S 122/12
Full text
Landgericht Köln — 11 S 122/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-23
Aktenzeichen: 11 S 122/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1023.11S122.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.02.2012 (138 C 576/11) wird zurückgewiesen bei folgender Neufassung der Kostenentscheidung des bezeichneten amtsgerichtlichen Urteils:
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu ¾ der Kläger und zu ¼ die Beklagte.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil sowie das - im obig bezeichneten Umfange neugefasste - Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.02.2012 (138 C 576/11) sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird jeweils nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus diesem oder dem bezeichneten amtsgerichtlichen Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der jeweiligen Entscheidung vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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