22 O 187/12•Landgericht Köln, 2012-10-25, 22 O 187/12
Full text
Landgericht Köln — 22 O 187/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-25
Aktenzeichen: 22 O 187/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1025.22O187.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 73.121,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. aus 66.103,23 € seit dem 13.03.2012 sowie aus weiteren 7.018,19 € seit dem 10.05.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 92.032,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 13.03.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten hat der Nebenintervenient zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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