20 O 49/12•Landgericht Köln, 2012-11-28, 20 O 49/12
Full text
Landgericht Köln — 20 O 49/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-28
Aktenzeichen: 20 O 49/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1128.20O49.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 14.865 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 75%, der Beklagte zu 25%.
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Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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