30 O 14/12•Landgericht Köln, 2013-01-17, 30 O 14/12
Full text
Landgericht Köln — 30 O 14/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-17
Aktenzeichen: 30 O 14/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0117.30O14.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100.000,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. September 2011 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der fondsgebundenen Lebensversicherung „O“ des Klägers mit der Nummer ########;
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4 % Zinsen zu zahlen,
aus 20.000,00 € für den Zeitraum 01. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005,
aus 40.000,00 € für den Zeitraum 01. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006,
aus 60.000,00 € für den Zeitraum 01. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007,
aus 80.000,00 € für den Zeitraum 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 und
aus 100.000,00 € für den Zeitraum 01. Januar 2009 bis 16. September 2011;
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung in Annahmeverzug befindet;
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.440,69 € zu erstatten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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