29 S 40/13•Landgericht Köln, 2013-09-05, 29 S 40/13
Full text
Landgericht Köln — 29 S 40/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-05
Aktenzeichen: 29 S 40/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0905.29S40.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 25.1.2013 – 204 C 124/12 – teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird in Gesamtschuldnerschaft mit Herrn T verurteilt, an die Klägerin 3.288,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.5.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20% und die Beklagte zu 80%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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