26 O 485/12•Landgericht Köln, 2013-09-09, 26 O 485/12
Full text
Landgericht Köln — 26 O 485/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-09
Aktenzeichen: 26 O 485/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0909.26O485.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.325,00 € für den Zeitraum vom 22.03.2013 bis zum 19.06.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 87 % und der Beklagten zu 13 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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