Landgericht Köln, 2013-10-30, 26 O 211/13

26 O 211/13Cantonal CourtOct 30, 2013

Full text

Landgericht Köln — 26 O 211/13 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-30

Aktenzeichen: 26 O 211/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1030.26O211.13.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, die nachfolgend fettgedruckten oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen

  • 1 in Verträge über Internetzugangsleistungen über das Festnetz zu monatlichen Pauschalpreisen (Internet-Zugang mit Flatrate) mit den Produktbezeichnungen „Call&Surf“ mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen:

Datenvolumen

Ab dem im Folgenden für das jeweilige Produkt aufgeführten übertragenen Datenvolumen (Down- und Upload) wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs auf 384 kbit/s (Down- und Upload) begrenzt.

[Die Zählung des übertragenen Datenvolumens beginnt jeden Monat mit dem Kalendertag der betriebsfähigen Bereitstellung des aktuellen Call & Surf-Produktes. Am gleichen Kalendertag des Folgemonats wird eine gegebenenfalls erfolgte Begrenzung wieder aufgehoben.]

| Produkt

Call & Surf | übertragenes

Datenvolumen | | --- | --- | | - Basic,

  • Comfort,

  • Comfort Plus | 75 GB / Monat | | - Comfort VDSL,

  • Comfort Plus VDSL

  • Comfort IP (Speed) mit VDSL 50 | 200 GB / Monat | | - Comfort IP (Speed) mit Fiber 100 | 300 GB / Monat | | - Comfort IP (Speed) mit Fiber 200 | 400 GB / Monat |

  • 2 in Verträge über Internetzugangsleistungen über das Festnetz zu monatlichen Pauschalpreisen (Internet-Zugang mit Flatrate) mit den Produktbezeichnungen

„Call&Surf“

  • Comfort VDSL,

  • Comfort Plus VDSL

  • Comfort IP (Speed) mit VDSL 50

  • Comfort IP (Speed) mit Fiber 100

  • Comfort IP (Speed) mit Fiber 200

mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen:

Datenvolumen

Ab dem im Folgenden für das jeweilige Produkt aufgeführten übertragenen Datenvolumen (Down- und Upload) wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs auf 2 Mbit/s (Down- und Upload) begrenzt.

[Die Zählung des übertragenen Datenvolumens beginnt jeden Monat mit dem Kalendertag der betriebsfähigen Bereitstellung des aktuellen Call & Surf-Produktes. Am gleichen Kalendertag des Folgemonats wird eine gegebenenfalls erfolgte Begrenzung wieder aufgehoben.]

| Produkt

Call & Surf | übertragenes

Datenvolumen | | --- | --- | | - Comfort VDSL,

  • Comfort Plus VDSL

  • Comfort IP (Speed) mit VDSL 50 | 200 GB / Monat | | - Comfort IP (Speed) mit Fiber 100 | 300 GB / Monat | | - Comfort IP (Speed) mit Fiber 200 | 400 GB / Monat |

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 250,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.06.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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