21 O 163/13•Landgericht Köln, 2014-01-21, 21 O 163/13
Full text
Landgericht Köln — 21 O 163/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-21
Aktenzeichen: 21 O 163/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0121.21O163.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.473,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.03.2013 sowie weitere 1.307,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.03.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25% und die Beklagte zu 75%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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