Landgericht Köln, 2014-01-21, 21 O 163/13

21 O 163/13Cantonal CourtJan 21, 2014

Full text

Landgericht Köln — 21 O 163/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-21

Aktenzeichen: 21 O 163/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0121.21O163.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.473,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.03.2013 sowie weitere 1.307,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.03.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25% und die Beklagte zu 75%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.