3 O 208/12•Landgericht Köln, 2014-06-27, 3 O 208/12
Full text
Landgericht Köln — 3 O 208/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-27
Aktenzeichen: 3 O 208/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0627.3O208.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des am 13.05.2014 verkündeten Urteils der Kammer dahingehend berichtigt, dass
Es auf Seite 2 im 1. Satz des Tatbestandes statt: „ein Schwesterunternehmen“ heißen muss: „ die V GmbH “.
Es auf Seite 18 im 2. Satz des 4. Absatzes statt „von ihrem Schwesterunternehmen“ heißen muss: „von der V GmbH “.
auf Seite 5 im 2. Satz des 4. Absatzes einzufügen ist: „… so dass auf das Geld zumindest bis März 2009 nicht zugegriffen werden konnte.“
auf Seite 5 der 1. Satz des 7. Absatzes („Es war nunmehr absehbar …“) ersatzlos gestrichen wird.
auf Seite 6 der 4. Absatz wie folgt neu gefasst wird:
„Am 05.08.2008 verkündete das LG Bonn ein Urteil im Gesellschafterstreit B ./. R, wonach die einstweilige Verfügung vom 19.05.2009 auf jedenfalls mit Blick auf die Verfügungsbeklagte R aufrechterhalten wurde.“
Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.