5 O 312/12•Landgericht Köln, 2014-08-12, 5 O 312/12
Full text
Landgericht Köln — 5 O 312/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-12
Aktenzeichen: 5 O 312/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0812.5O312.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, unter Abzug des bereits gezahlten Betrages von 8.480 € an die Beklagte für die Nutzung ihrer öffentlichen Wege und Straßen durch die Klägerin im Zusammenhang mit dem Anschluss der klägerischen Windenergieanlagen des Windparks S an das Umspannwerk N ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 29.600 € zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Bürgschaftserklärung der C- Landesbank vom 10.05.2012 an diese herauszugeben Zug um Zug gegen Bereitstellung einer Bürgschaft in Höhe von 21.120 € durch die Klägerin.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/5, die Beklagte zu 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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