23 O 440/12•Landgericht Köln, 2014-09-03, 23 O 440/12
Full text
Landgericht Köln — 23 O 440/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-03
Aktenzeichen: 23 O 440/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0903.23O440.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.437,23 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 21.386,72 € seit dem 06.04.2012 sowie aus einem weiteren Betrag von 11.050,51 € seit dem 14.05.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird außerdem verurteilt, an die Klägerin 50 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.