Landgericht Köln, 2015-01-14, 28 O 368/14

28 O 368/14Cantonal CourtJan 14, 2015

Full text

Landgericht Köln — 28 O 368/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-14

Aktenzeichen: 28 O 368/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0114.28O368.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  • I. Der Beklagten wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an dem Vorstand,

v e r b o t e n,

    1. das nachfolgend wiedergegebene Foto mit dem Hinweis „NOBEL-IMMOBILIE – Um #### wurde die Gründerzeitvilla in D erbaut .“ zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen

Es folgt eine Bilddatei

wie in C Nr. ## vom 17. April 2014 auf den Seiten 20/21 geschehen,

    1. das nachfolgend wiedergegeben Foto zu veröffentlichen und/oder verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

Es folgt eine Bilddatei

und dabei zu äußern

„NEUES ZUHAUSE: In H, D1 leben die H1 in dieser weißen Villa. Sie liegt in einem #### qm großen Park .“

wie in C Nr. ## vom 17. April 2014 auf Seite 22 geschehen,

    1. zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lasssen:

a) „5,5 Mio. Euro “

wie geschehen auf der Titelseite C Nr. ## vom 17. April 2014

b) „NOBEL-IMMOBILIE – Um #### wurde die Gründerzeitvilla in D erbaut. Der Garten ist etwa #### qm groß.“

wie geschehen in C Nr. ## vom 17. April 2014, Seite 20.

  • II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte

  • III. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung beträgt für die Vollstreckung aus dem Unterlassungstenor 5.000,00 EUR und im Übrigen 110% des zu vollstreckenden Betrages.

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